- Stockwerk
-
* * *
Stock|werk ['ʃtɔkvɛrk], das; -[e]s, -e:2Stock:das Haus hat drei Stockwerke.* * *
Stọck|werk 〈n. 11〉 Geschoss, alle Räume eines Gebäudes in gleicher Höhe ● erstes, zweites \Stockwerk; das oberste \Stockwerk; ein Haus mit fünf \Stockwerken [<mhd. stoc „Balken; Geschoss eines Hauses“ + Werk, eigtl. also „Balkenwerk“; → Stock1]* * *
Stọck|werk , das:die oberen -e brannten aus.2. (Bergmannsspr.) Gesamtheit aller in einer Ebene gelegenen Grubenbaue.* * *
Stockwerk,Etage [-ʒə], Geschoss, die Räume eines Gebäudes, die auf gleicher Ebene liegen. Das Stockwerkseigentum kann seit In-Kraft-Treten des BGB (1. 1. 1900 nicht mehr neu begründet werden, altes Stockwerkseigentum blieb bestehen (§ 182 Einführungsgesetz zum BGB) und kann in Wohnungseigentum umgewandelt werden (§ 63 Wohnungseigentumsgesetz). - In der Schweiz kann Stockwerkseigentum, das auch abgeschlossene Teile eines Stockwerks umfassen kann, seit 1965 wieder begründet werden (Art. 712 a-712 t ZGB); in Österreich ist eine Neubegründung nicht möglich.* * *
Universal-Lexikon. 2012.